1 Allgemeines Die Aufgaben und Arbeitsinhalte der Sozialdienste der Zentren für Querschnittgelähmte orientieren sich an der „Gemeinsame Empfehlung nach § 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und vergleichbaren Stellen (Gemeinsame Empfehlung „Sozialdienste“) vom 08.11.2005 der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation in Deutschland. Da eine Übertragung der Empfehlung auf die Schweiz und Österreich nur bedingt möglich ist, erfolgte eine Überarbeitung und entsprechende Anpassung durch den Arbeitskreis Sozialdienste. 2 Grundsätze (1) Die Sozialdienste an Zentren für Querschnittgelähmte arbeiten beratend nach umfassendem ganzheitlichem Ansatz. Ziel ihrer Arbeit ist es, durch Information, gezielte Intervention und Unterstützung dem betroffenen querschnittgelähmten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. (2) In Sozialdiensten arbeiten qualifizierte, fachlich ausgebildete Mitarbeiter/innen, die über fundierte Kenntnisse und einschlägige Erfahrungen im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe, des Sozialrechts sowie über Beratungskompetenz verfügen. Der Sozialdienst hat eine Organisationsstruktur und verfügt über ein definiertes Aufgabenspektrum. (3) Die Sozialdienste sind auf Grund ihrer interdisziplinären Perspektive und ihrer ganzheitlichen Arbeitsweise Kooperationspartner für die Kostenträger und alle anderen am Rehabilitations- und Teilhabeprozess Beteiligten. 3 Aufgaben der Sozialdienste (1) Sozialdienste informieren und beraten querschnittgelähmte Menschen und ihre Angehörigen in sozialen, persönlichen, finanziellen und sozialrechtlichen Fragen. Sie leisten auf Wunsch des betroffenen Menschen Unterstützung im umfassenden Sinne insbesondere in der Bewältigung der Folgen der Krankheit und Behinderung sowie der Eingliederung und geben Auskunft z.B. über adäquate Rehabilitationsmöglichkeiten und den Weg ihrer Beantragung. Sozialdienste regen Leistungen zur Teilhabe an und leiten diese in Abstimmung mit dem Kostenträger ggf. ein. (2) Sozialdienste erarbeiten mit dem betroffenen Menschen Perspektiven, indem sie beraten, Informationen bereitstellen und zeitnah den betroffenen Menschen unterstützen, die Rehabilitations-/Teilhabemöglichkeiten zu erschließen. Dabei arbeiten Sozialdienste eng mit allen am Rehabilitationsgeschehen Beteiligten zusammen (z.B. Kostenträgern, behandelnden Ärzten, Leistungserbringern, Selbsthilfegruppen, Angehörigen) und organisieren auch weitergehende Maßnahmen (z.B. Einleitung/Vermittlung von häuslicher Versorgung, ambulanter oder stationärer Pflege, Kurzzeitpflege, Betreutem Wohnen sowie Kontakte zu Selbsthilfegruppen). 4 Koordinationsaufgaben (1) Der Sozialdienst unterstützt den betroffenen Menschen bei einer zeitnahen Antragstellung von Teilhabeleistungen beim zuständigen Rehabilitationsträger. (2) Sozialdienste vermitteln bei Bedarf zwischen den Rehabilitationsträgern und dem betroffenen Menschen. 5 BAR Empfehlung (Download PDF) Konzept zur trägerübergreifenden umfassenden Behandlung und Rehabilitation querschnittgelähmter Menschen (79.64 kB)
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